Impfpflicht in Pflege und Medizin kann ausgesetzt werden – wenn Gewinne bedroht sind …

Dass die Impfpflicht für Angestellte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nach Einzelfallprüfung ausgesetzt werden kann, wenn der Pflegenotstand in den Einrichtungen einzutreten droht, ist dem Gewinnstreben und dem politischen Machterhalt geschuldet.

Hier wird – wieder einmal – deutlich, wie wenig wertschätzend die Politik und die „Manager:innen“ solcher Einrichtungen mit denjenigen verfahren, die dafür Sorge tragen, dass die vulnerabelsten Gruppen bestmöglich versorgt sind – unter oft sehr schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung.
Denn es geht nicht um die Angestellten – und letztlich auch nicht um die zu Pflegenden, sondern um den Profit der Einrichtungen. Wenn nämlich der Personalschlüssel z.B. in Senioreneinrichtungen nicht mehr dem geforderten Stand entspricht, müsste eine solche Einrichtung schließen, und der schöne Reibach wäre perdu.

Verbesserung des Gehalts und der Arbeitsbedingungen? Fehlanzeige.

Dass es den „Manager:innen“ solcher Einrichtungen nicht um das Wohl der zu Pflegenden geht, ist leicht daran erkennbar, dass die Arbeitsbedingungen nach wie vor NICHT verbessert wurden und das Gehalt nach wie vor NICHT angemessen ist. Gäbe es eine Verantwortung und Fürsorge für die zu Pflegenden, die Bedingungen für die Angestellten hätten sich längst verändert.
Hierzu hört und liest man vom Bundesminister für Gesundheit, Herrn Lauterbach, jedoch nichts. Was auch kein Wunder ist, war er doch maßgeblich unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und als Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Klinikum AG (eine der ersten privaten, auf Gewinn orientierten Klinikketten) mit erklecklicher „Aufwandsentschädigung“ an der Privatisierung des Gesundheitswesen und Einsparung von Personal maßgeblich beteiligt – wie auch das „Ärzteblatt“ damals wohlwollend berichtete … (https://www.aerzteblatt.de/archiv/30524/Rhoen-Klinikum-AG-Strategische-Kontakte)

„Rangiermasse“ – wie gehabt

Es wird also mit den Angestellten in diesen Bereichen wie immer verfahren: Rangiermasse, die nichts kosten darf. Dort, wo sie „entbehrlich“ zu sein scheinen, werden sie entlassen oder die Gehaltszahlung wird ausgesetzt. Dort, wo die Schließung droht, wird – ganz gnädig, aber zum ökonomischen Vorteil der Einrichtungen – der Zugang und die (schlechte) Bezahlung gewährt.
Anders als ökonomisch getriebene Gewinnsucht ist solche Verfahrensweise nicht zu benennen. Hinzu kommt, dass der Teilzusammenbruch der pflegerischen Versorgung unmittelbar die Frage nach den Versäumnissen und der Schuld der Politik aufkommen ließe. Das ist schlecht für den Machterhalt …
Denn mitnichten ist diese mögliche Aussetzung ein „solidarischer Akt“. Es ist der Akt der Bereicherung und des Machterhalts, der daraus spricht.

Hier wünschte man sich, dass z.B. – als eine andere aufbegehrende Gruppe – die Bewohner:innen und zu Pflegenden wie auch deren Angehörige massiv beginnen würden zu streiken …
Diese Überraschung dürfte viele ins Mark treffen.